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| | | | | | Ordnungsämter Berlin Am 1.September 2004 haben die bezirklichen Ordnungsämter ihre Arbeit aufgenommen. Die Ordnungsämter der Berliner Bezirke sind für die Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Straßen und Plätzen, Grünanlagen sowie in den öffentlichen Einrichtungen verantwortlich. | | | | |
| Die Ordnungsämter in Berlin sind Teil der öffentlichen Verwaltung, das die "Hoheit" verkörpert, und teilweise recht massiv in die Rechte der Bürger eingreift. So ist es Aufgabe des Ordnungsamtes, gemeinsam mit anderen Behörden (Polizei) -
dafür zu sorgen, dass Vorschriften eingehalten werden und bei Nichteinhaltung Bußgelder und Verwarnungsgelder verhängt werden. Ebenso gehört es zu den Aufgaben beim Ordnungsamt, Bürger und Bürgerinnen zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen oder Unterlassen aufzufordern und diese Aufforderungen, soweit erforderlich, mit |
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| Mitteln des Verwaltungszwangs durchzusetzen. Für Anliegen, die Sie gern persönlich in Ihrem Ordnungsamt vortragen möchten, haben die bezirklichen Ordnungsämter zentrale Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet. Hier werden Sie kompetent beraten, bekommen Auskünfte, Merkblätter, Anträge und Formulare rund um das Ordnungsamt. |
| Adressen und Öffnungszeiten der Ordnungsämter |
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| | Aufgabenbereiche der Ordnungsämter | | | |
| Innendienst | | Beim Innendienst der Berliner Ordnungsämter erhalten Sie Genehmigungen für Sondernutzungen im öffentlichen Raum: | |
- für das Herausstellen von Tischen und Stühlen
| | - zum Aufstellen von Infoständen
| | - zum Durchführen von Filmdreharbeiten
| | - zum Betreiben von Straßenhandel
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Erteilung von Erlaubnissen zur Werbemittelverteilung / Werbung
| | - Ausnahmegenehmigungen für die Sondernutzung in den Grünanlagen
| | - Genehmigungen
für Straßenfeste und Veranstaltungen im öffentlichen Raum
| | - Bewohnerparkausweise für die Parkraumbewirtschaftungsgebiete sowie Vignetten
| | | | - Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb von Gastwirtschaften vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes
| | - Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Gesetz über den Ladenschluss und dem Arbeitszeitgesetz
| | | Außendienst | | Die Außendienstmitarbeiter / innen sorgen für Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum und sind Ansprechpartner vor Ort bei: | | - Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkverstösse)
| | - Lärmbekämpfung (Ruhestörungen)
| | - Radfahrer auf Gehwegen und in Fußgängerzonen
| | - Überwachung des ordnungsgemäßen Winterdienstes (Schnee- und Glättebekämpfung)
| | - Sicherung der Sauberkeit und Ordnung (Grünanlagengesetz, Grillplätze, Hundegesetz, Straßengesetz...)
| | - Verstöße gegen die Leinenpflicht von Hunden in Grünenanlagen und Mitnahmeverbot auf Spielplätzen
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