mit teilweisem Erfolg: Das oberste Gericht hatte seinen Spruch nicht religiös begründet, sondern mit der nötigen
Arbeitsruhe der Verkäuferinnen. Zudem hatte es die Öffnungszeiten in Berlin nicht generell kassiert, sondern nur an aufeinanderfolgenen Sonntagen.
Acht von zehn Shopping-Sonntagen werden vorgeschrieben Im Tausch für die Zugeständnisse beim Hauptbahnhof kamen die Linken ihrem Koalitionspartner bei der Frage entgegen, wie die jährlich zehn verkaufsoffenen Sonntage geregelt werden sollen. Die
Einigung von Rot-Rot sieht vor, dass acht Sonntage im Jahr durch eine Verfügung des Senats als verkaufsoffen deklariert werden können. Zwei davon sind Adventssonntage. Aber durch einen Trick könnte ein weiterer Adventssonntag dazukommen. Denn neben den acht zentralen, gibt es auch zwei dezentrale verkaufsoffene Sonntage. Sie können beispiels- weise bei Firmenjubiläen und Straßenfesten, aber nach der neuen
Regelung auch bei anderen besonderen Anlässen genehmigt werden. Gibt es also ein Straßenfest am dritten Adventssonntag am Kudamm, könnten dort bei der Genehmigung durch das Bezirksamt die Geschäfte öffnen.
Eine Pflicht zur Öffnung der Geschäfte ist damit jedoch nicht verbunden. Folgende Sonn- und Feiertage sind jedoch von einer Sonntagsöffnung ausgenommen: 1. Januar, 1. Mai, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingst- sonntag, Volkstrauertag sowie der Totensonntag.
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