Das Ladenöffnungsgesetz gilt seit dem 14.11.2006, und wurde nochmal am 23.10.2010 erweitert. Dies regelt unter anderem die Freigabe der werktäglichen Öffnungszeiten. Montag bis Samstag können die Geschäfte 24 Stunden geöffnet werden. Es
regelt ebenfalls die Besonderheiten wie Spätkauf, wo man am Sonntag einkaufen kann, welche Supermärkte 24h geöffnet sind und welche Regelung für Bahnhöfe und Flughäfen gelten. |