EU-Führerschein in Polen und anderen Ländern erwerben Viele Fahrer suchen nach dem Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Möglichkeit, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung aufgrund von Risiken und Kosten zu umgehen. Die Lösung ist ein sogenannter EU- Führerschein, der nicht in Deutschland, sondern stattdessen in
- Polen - Ungarn - Tschechien und teilweise auch in England
erworben werden kann. Doch handelt es sich bei dem EU-Führerschein überhaupt um eine legale und auch gültige Methode, um die MPU des Fahrers zu umgehen? Ist es möglich, in Deutschland überhaupt mit einem Führerschein zu fahren, der beispielsweise in Polen ausgestellt wurde?
Fakt ist: Deutsche Behörden müssen einen ausländischen EU-Führerschein seit dem Urteil des EuGH am 26. April 2012 anerkennen, wenn dieser EU-Führerschein rechtmäßig in einem der anderen EU-Staaten ausgestellt wurde.
Umgehung der MPU möglich? Wenn ein deutscher Fahrer
die Fahrerlaubnis entzogen bekommt, dann muss unterschieden werden, ob es sich um einen Entzug
- mit Sperrfrist - oder ohne Sperrfrist handelt.
Wenn die Sperrfrist noch läuft und der Fahrer in einem anderen EU-Land eine Fahrerlaubnis erwirbt, dann wird dieser Führerschein von den deutschen Behörden nicht anerkannt.
Wichtig:
In diesem Fall fahren machen Sie sich durch das Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Wenn die Sperrfrist allerdings abgelaufen ist oder keine Sperrfrist verhangen wurde, kann der Fahrer in einem anderen EU-Land eine Fahrerlaubnis beantragen.
Wichtig:
In diesem Fall muss die Person im entsprechenden Staat für mindestens 185 Tage im Jahr einen Wohnsitz besitzen. Es ist daher nicht möglich, mal eben nach Polen zu fahren und einen Führerschein zu beantragen und abzuholen. In diesem Fall wäre der EU-Führerschein ebenfalls ohne Recht ausgestellt und damit in Deutschland nicht gültig. |