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Wohngeld beantragen in Berlin

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Berlin jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können diesen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten.

Wer zum Kreis der Berechtigten zählt, hat auf das Wohngeld einen Rechtsanspruch. Wohngeld bekommen Sie jedoch nicht automatisch, dafür muss ein Antrag gestellt werden. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter von eigengenutztem Wohnraum.

Wohngeld beantragen: Wegweiser zum Mietzuschuss

Um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben, muss der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Kriterien sind im Wohngeldgesetz (WoGG) bzw. im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Die Wohngeldstelle, die es in jeder Stadt oder Gemeinde gibt, entscheidet letzten Endes darüber, ob der Antragsteller diese Voraussetzungen erfüllt und somit ein Wohngeldanspruch vorliegt. Jeder Bürger einer Stadt oder einer Gemeinde, der die Kriterien erfüllt, hat rechtlichen Anspruch auf die finanzielle Sozialleistung. Die positive (oder negative) Entscheidung ist also kein freies Ermessen der jeweiligen Behörde.

1. Was ist Wohngeld?

In Deutschland ist Wohngeld eine finanzielle Hilfe nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für alle Bürger, die aufgrund eines geringen Einkommens einen finanziellen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten erhalten, die bei selbst genutztem Wohneigentum entstehen. Die gesetzlichen Regelungen zum Wohngeld gelten als besondere Teile des deutschen Sozialgesetzbuches. Wohngeld wird lediglich auf Antrag gewährt und im Falle einer Bewilligung als rückzahlungsfreie Leistung für meist 12 Monate erstattet.

Die Stadt Berlin erteilt darüber hinaus an Wohnungssuchende mit geringem Einkommen einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS-Schein), der auch als RlvF-Bescheinigung bezeichnet wird. Es handelt sich dabei um eine amtliche Bescheinigung, die einem Mieter nachweist, dass der Wohnungssuchende berechtigt ist, eine Wohnung zu beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnung).

2. Gibt es Wohngeld überhaupt noch?

Das Wohngeldgesetz trat bereits am 1. April 1965 in Kraft. Allerdings wurde es seither mehrfach angepasst und es fanden im Laufe der Zeit diverse Leistungsanpassungen statt. Die Berechnungsgrundlagen des Wohngeldes gelten jedoch bis heute.

3. Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Ob die Stadt Berlin Wohngeld bewilligt, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem der Hauptwohnsitz in Berlin, die Haushaltsgröße, das Einkommen sowie der Ausschluss anderer Sozialleistungen.

4. Wie und wo kann man Wohngeld in Berlin beantragen?

Die Berliner Bürgerämter sind für die Antragsstellung zuständig. Weitere Informationen findet Ihr unter:
https://service.berlin.de/dienstleistung/120656/