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| | | | | | Kfz - Zulassungsstellen in Berlin Erst zulassen dann anlassen! Die Kfz Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung und Abmeldung von Fahrzeugen. Zur Anmeldung eines Fahrzeugs bei den zuständigen Zulassungsstellen in Berlin, sollten Sie neben reichlich Zeit, alle wichtigen Unterlagen mitbringen. |
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| Adressen & Öffnungszeiten der Zulassungsstellen in Berlin |
| Servicetelefon der Berliner Kfz Zulassungsstellen |
| Über das Servicetelefon der Zulassungsstellen können Sie Termine für Ihre Angelegenheiten vereinbaren. Eine Terminvergabe für Donnerstags ist leider nicht möglich. Für telefonische Fachauskünfte steht Ihnen das Servicetelefon (030 / 90269-3300) ebenfalls zur Verfügung. |
| | | Das Servicetelefon ist in folgenden Zeiten erreichbar |
| Montag | | Dienstag | | Mittwoch | | Donnerstag | | Freitag | | Samstag |
| 07.00 Uhr - 15.00 Uhr | 07.00 Uhr - 15.00 Uhr | 07.00 Uhr - 15.00 Uhr | 07.30 Uhr - 18.00 Uhr |
07.00 Uhr - 12.30 Uhr | geschlossen |
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| | | Informationen zur Kfz Anmeldung in Berlin |
| | | Was sind die wichtigsten Unterlagen? |
| - Doppelkarte Ihres Versicherungsunternehmens (als Bestätigung, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde)
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| - Personalausweis bzw. Reisepass (für den Fall, dass die Zulassung durch eine fremde Person erfolgt, benötigt diese den Personalausweis bzw. Reisepass sowie eine Vollmacht des Fahrzeughalters)
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| - Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung
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| - Bescheinigung über gültige Haupt- und Abgasuntersuchungen
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| | | - ausreichend Geld für Verwaltungsgebühren und Kfz-Steuern
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| - bisherige Kfz-Schilder (sowohl für stillgelegte Fahrzeuge aus demgleichen Zulassungsbezirk als auch für Fahrzeuge aus einem anderen Zulassungsbezirk)
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| Wenn Ihr Fahrzeug älter als 30 Jahre ist, können Sie dafür ein Oldtimer - Kennzeichen beantragen. Dieses hat den Vorteil, dass die Kfz-Steuer pauschal und nicht mehr nach Hubraum berechnet wird wodurch die Versicherungsprämie sinkt. Das Fahrzeug muss vor 30
Jahren (maßgeblich: Tag der ersten Zulassung) erstmals in den Verkehr gekommen sein, vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden sowie über ein Gutachten verfügen. |
| Abmelden bzw. Stillegen eines Fahrzeuges |
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
| - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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| - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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| - bei Fahrzeugdiebstahl: Anzeige bei der Polizei
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| | | Die gleichen Unterlagen
benötigen Sie auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug end- gültig stilllegen wollen. Zusätzlich ist ein Verwertungsnachweis einer Autoverwertung nötig. Bei Vorlage aller Unterlagen können Sie die Stilleg- ung auch in einem Bürgeramt ihrer Wahl vornehmen. Sofern ein Diebstahl vorliegt, ist die Stillegung nur bei der Zulassungsstelle Berlin möglich. |
| Adressen und Öffnungszeiten der Bürgerämter |
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