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| Nachtleben & Unterhaltung |
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| | | | | | Familienkassen in Berlin Die Familienkassen sind für die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes zuständig. Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse
schriftlich zu beantragen. Die Familienkassen in Berlin sind der Agentur für Arbeit angegliedert. | | | | |
| Familienkassen Berlin - Kindergeld / Elterngeld |
| Das Kindergeld ist die wichstigste staatliche finanzielle Leistung zur Förderung der Familien. Kindergeld können alle Eltern erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik haben. Die Antragstellung sowie die Bearbeitung für alle Kindergeldansprüche
erfolgt über die Familienkasse der Arbeitsämter. Die Berliner Familienkassen informieren Sie ausführlich über alle grundsätzlichen Regelungen zum Thema „Kindergeld“. Sämtliche Antragsvordrucke sowie Merkblätter zum Thema Kindergeld können Sie online Downloaden. |
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| Bei Fragen zur Antragstellung und zu Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich an die Familienkasse in Ihrer Nähe. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Adressen & Öffnungszeiten der Berliner Familienkassen. |
| Familienkassen der Agentur für Arbeit in Berlin |
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| | | Informationen zum Kindergeld |
| Kindergeld können alle Eltern erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik haben. Das Geld gibt es für: alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr (plus Zivil- oder Wehrdienst),
zeitlich unbegrenzt für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten sowie für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr. Seit Januar 2005 sieht der Gesetzgeber einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vor. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht
aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken. |
| | | Was ist bei der Beantragung von Kindergeld zu beachten? |
| Kindergeld und Kinderzuschlag sind ausschließlich bei den Familienkassen der Agentur für Arbeit zu beantragen. Dies gilt auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Das Kindergeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Ein mündlicher Antrag (z. B. durch Telefonanruf) ist nicht möglich. |
| | | Wo gibt es die Antragsunterlagen für Kindergeld und Kinderzuschlag? |
| Antragsunterlagen und Merkblätter gibt es bei den Familienkassen der Agentur für Arbeit. Sie sind auch im Internet zu finden. Eine rückwirkende Leistung kann für das gesamte Kalenderjahr beantragt werden, in bestimmten Fällen sogar bis zu vier Jahren rückwirkend.
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| | | Wie hoch ist das Kindergeld? |
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| Anzahl Kinder | Kindergeld ab 2010 | Kindergeld 2009 | 1. Kind | 184,00 EUR | 164,00 EUR | 2. Kind | 184,00 EUR | 164,00 EUR | 3. Kind |
190,00 EUR | 170,00 EUR | 4. Kind | 215,00 EUR | 195,00 EUR |
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| | | Wie hoch ist das Kinderzuschlag? | | Der Kinderzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 Euro / Monat
pro unter 25 Jahre altem, unverheiratetem Kind. Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt, bei unveränderten Verhältnissen für längstens 36 Monate. | | | Welche Mitteilungspflichten habe ich? | |
Wenn Sie Kindergeld oder Kinderzuschlag beantragt haben sind Sie verpflichtet Ihrer Familienkasse unverzüglich alle Änderungen in Ihren Verhältnissen und denen Ihrer Kinder mitzuteilen. Mitteilungen an andere Behörden (z. B. das Bürgeramt oder das Finanzamt) oder eine Stelle im Arbeitsamt genügen nicht. | |
| | Informationen zum Elterngeld - Elternzeit | | Seit dem 1. Januar 2007 gibt es das neue Elterngeld. Mütter und Väter können es für ihre Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, beantragen, wenn sie sich Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen und höchstens 30
Stunden wöchentlich arbeiten. Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige, erwerbslose Elternteile, Studierende, Auszubildende, Adoptiveltern und in bestimmten Ausnahme- fällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld können Sie nur bei der Elterngeldstelle des Jugendamts Ihres Wohnbezirks beantragen. | | | Übersicht [Jugendämter Berlin] | |
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