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Jugendämter in Berlin Die Jugendämter in Berlin bieten Familien & Jugendlichen vielfältige und umfassende Beratungs- sowie Leistungsangebote. Das Jugendamt ist ebenfalls Ansprechpartner, wenn es um Hinweise von Dritten auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung geht. | |
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| Jugendamt Berlin - Kindergeld / Elterngeld |
| Die Berliner Jugendämter unterstützen Familien & junge Menschen in besonderen Problem- und Konfliktsituationen. Von A wie Adoption bis Z wie Zuschuss zum Unterhalt - die Arbeit des Jugendamtes ist so vielfältig, dass fast jedes Kind sowie jede Familie einmal in Kontakt mit dem Jugendamt kommt. Die Leistungen des Jugendamtes umfasst sowohl päda- gogische als auch wirtschaftliche Hilfen, dabei steht die jeweilige Familie bzw.
das jeweilige Kind im Mittelpunkt. Grundlage für die Arbeit des Jugendamtes sind das Kinder- und Jugendhilfegesetz |
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| (Sozialgesetzbuch VIII) und das Landesjugendhilfegesetz ( LJHG ) des jeweiligen Bundeslandes. Auf den folgenden Seiten finden Sie zahlreiche Informationen, die Adressen, Telefonnummern sowie die Öffnungszeiten der Jugendämter in den Berliner Bezirken. |
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| | | Adressen und Öffnungszeiten der Jugendämter |
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| | Jugendamt - Informationen zum Elterngeld - Elternzeit | | Seit dem 1. Januar 2007 gibt es das neue Elterngeld. Mütter und Väter können es für ihre Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, beantragen, wenn sie sich Zeit für die Betreuung
ihres Kindes nehmen und höchstens 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige, erwerbslose Elternteile, Studierende, Auszubildende, Adoptiveltern und in bestimmten Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Pflege und Betreuung eines Neugeborenen investieren. | | | Wie hoch ist das Elterngeld? | | Der Elternteil, der nach der Geburt des Kindes beruflich pausiert, bekommt 67 Prozent seines letzten Nettoeinkommens monatlich gezahlt, maximal jedoch 1.800
Euro. Für die Berechnung maßgeblich ist dabei in der Regel das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Erwerbslose erhalten einen Mindestsatz von 300 Euro monatlich; für Geringverdiener gibt es einen prozentualen Zuschlag. Dieser Mindest- betrag wird nicht mit anderen Leistungen wie zum Beispiel dem Arbeits- losengeld II oder Kindergeld verrechnet. | | | Wie lange haben Eltern Anspruch auf Elterngeld? | | Eltern haben
während der ersten 14 Monate nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Elterngeld. Ein Elternteil kann jedoch maximal bis zu 12 Monate Elterngeld erhalten. Weitere zwei Monate stehen aber dem Partner zu, wenn auch er sich Zeit für das Kind nimmt und für zwei Monate das Einkommen gemindert wird. | | | Wo kann das neue Elterngeld beantragt werden? | | Das Elterngeld kann bei den Elterngeldstellen der Berliner Jugendämter in Ihrem Wohnbezirk beantragt werden. Für den Antrag sind eine Geburts-
bescheinigung, Personalausweis, Einkommensnachweise, der Nachweis über das Mutterschaftsgeld sowie eine Bestätigung des Arbeitgebers über die wöchentliche Arbeitszeit erforderlich. Nicht-EU-Bürger benötigen außerdem einen Aufenthaltsnachweis. |
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