Seit dem 1. Januar 2007 gibt es das neue Elterngeld. Mütter und Väter können es für ihre Kinder, die ab dem 1. Januar 2007
geboren werden, beantragen, wenn sie sich Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen und höchstens 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige, erwerbslose Elternteile, Studierende, Auszubildende, Adoptiveltern und in bestimmten Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Pflege und Betreuung eines Neugeborenen investieren. |