Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in Berlin ist für die
Ladenöffnungszeiten zuständig. Um die wirtschaftspolitischen Belange bei den Öffnungszeiten in Berlin zu berück- sichtigen, ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen an der Erarbeitung von Ladenöffnungszeiten beteiligt. Das Ladenöffnungsgesetz gilt seit dem 14. November 2006, und wurde am 23. Oktober 2010 erweitert. Dies regelt unter anderem die Freigabe der werktäglichen Öffnungszeiten. Montag bis Samstag kann 24h geöffnet werden. |